Beginn der Ersatz-/Grundversorgung — Sicht NB
Der NB kündigt dem E/G die Zuordnung des E/G zur Marktlokation an.
Prozessablauf aus Sicht des NB
Prozessschritte
Ankündigung der Zuordnung des E/G zur Marktlokation
NB LF (Notiz „entspricht E/G“)Prüfidentifikatoren
- 55013 — Anmeldung / Zuordnung EOG · AS4
Ablauf
Prozessauslöser
START_EOGDas Backend stößt diesen Schritt mit diesem Ereignis an.
Nachricht an LF (Notiz "entspricht E/G") · AS4
Schreibende Schnittstelle
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
POST /updateProcessData
Schreibt den bestehenden Vorgang im Backend fort, nachdem die Nachricht erstellt ist.
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
Antwort auf Ankündigung der Zuordnung des E/G zur Marktlokation
NB LF (Notiz „entspricht E/G“)Z33Ablauf
Nachricht von LF (Notiz "entspricht E/G") · AS4
Antwort nach Entscheidungsbaum
55014,55015→ E_0615 · LF · Anmeldung E/G prüfen
Aperak-Prüfungen
55014,55015→Z33
Schreibende Schnittstelle
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
POST /updateProcessData
Schreibt den bestehenden Vorgang im Backend mit den Daten der eingegangenen Nachricht fort.
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
Zuordnung des E/G zur Marktlokation aufgrund fehlender Antwort
NB LF (Notiz „entspricht E/G“)Prüfidentifikatoren
- 55013 — Anmeldung / Zuordnung EOG · AS4
Ablauf
Prozessauslöser
START_EOGDas Backend stößt diesen Schritt mit diesem Ereignis an.
Nachricht an LF (Notiz "entspricht E/G") · AS4
Schreibende Schnittstelle
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
POST /updateProcessData
Schreibt den bestehenden Vorgang im Backend fort, nachdem die Nachricht erstellt ist.
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
Entscheidungsbäume dieses Prozesses
| EBD | Name |
|---|---|
| E_0615 | Anmeldung E/G prüfen |
Prozess-Informationen
Wortlaut der Lesefassung, Steckbrief Kap. 2.3.2.1, S. 33–34.
Vorbedingungen
- Es handelt sich um eine verbrauchende Marktlokation.
- Für die Marktlokation besteht eine gesetzliche Ersatzversorgungspflicht oder
- für die Marktlokation besteht eine gesetzliche Grundversorgungspflicht.
- Eine Zuordnungsermächtigung nach den Prozessen der MaBiS für die vom E/G genutzten BK liegt beim NB vor.
Ergebnisse
- Der NB versendet die Berechnungsformel an den E/G.
- Der NB führt die Use-Cases „Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung“ und „Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung“ aus.
- Der NB führt den Use-Case „Stammdatenänderung“ (hier: SD „Stammdatenänderung vom NB (verantwortlich) ausgehend“) (GPKE Teil 4) durch.
- Der NB führt den Use-Case „Einrichtung der Konfigurationen aufgrund einer Zuordnung eines LF zu einer Marktlokation bzw. Tranche“ (GPKE Teil 3) aus.
- Der LF führt den Use-Case „Stammdatenänderung“ (hier: SD „Stammdatenänderung vom LF (verantwortlich) ausgehend“) (GPKE Teil 4) durch.
Fehlerfall
Ergebnis im Fehlerfall
Der E/G wurde der Marktlokation nicht zugeordnet:
- Der NB muss sicherstellen, dass die von der Marktlokation entnommene Energie einem BK zugeordnet ist oder
- der NB muss die Unterbrechung der Anschlussnutzung an der Marktlokation durchführen. •
Fehlerfälle
- Es handelt sich um eine erzeugende Marktlokation bzw. eine Tranche.
Weitere Anforderungen
- Hat der NB ein Zuordnungsende eines LF erfasst, dem ein Zuordnungsbeginn eines LF folgt, wobei Zuordnungsende und Zuordnungsbeginn nicht kongruent sind, ist die Lücke zwischen dem Zuordnungsende und dem Zuordnungsbeginn durch eine befristete Zuordnung des E/G zur Marktlokation zu schließen. Dies kann z.B. aus der Versendung einer „Anfrage zur Beendigung der Zuordnung des LFA zur Marktlokation bzw. Tranche“ im Rahmen des Use-Cases „Lieferbeginn“ resultieren.
- Hinweis: Der Wechsel von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung findet nach drei Monaten automatisch statt, sofern der E/G zu diesem Zeitpunkt der Marktlokation noch zugeordnet ist. Die Angabe, ob sich der Kunde in einer Ersatzversorgung oder Grundversorgung befindet, ist keine stammdatenänderungsrelevante Angabe, so dass durch den Wechsel von der Ersatzversorgung in die Grundversorgung keine Stammdatenänderung vom E/G an den NB erfolgt.
- Hinweis: Der E/G kann mit Hilfe des Use-Cases „Lieferende von LF an NB“ das Grundversorgungsverhältnis bzw. Ersatzversorgungsverhältnis beenden.
- Für Fälle der vertraglich vereinbarten Ersatzbelieferung oder der vertraglich vereinbarten Fortsetzung der Ersatzversorgung (Ersatzfolgeversorgung) ist dieser Prozess analog anwendbar.
Anlass
- Der Marktlokation ist kein LF zugeordnet. Gründe können insbesondere sein:
- Beendigung der Zuordnung des LF zur Marktlokation aufgrund
- Abmeldung der Zuordnung des LF zur Marklokation wegen Kündigung des Energieliefervertrages; ohne Folgebelieferung
- Kündigung des Lieferantenrahmenvertrags
- Information über die erfolgte Kündigung des Bilanzkreisvertrags durch den ÜNB
- Erlöschen der durch den BKV gegenüber dem LF erteilten Zuordnungsermächtigung
- geändertem Zeitreihentyp und keiner gültigen Zuordnungsermächtigung für den neuen Zeitreihentyp
- erstmalige Inbetriebnahme einer Marktlokation (Neuanlage)
Vorher läuft: Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung, Lieferbeginn, Lieferende von LF an NB, Lieferende von NB an LF, Neuanlage — diese Prozesse nennen den hier gezeigten in ihrem Ergebnis.
Erste Nachricht
Der Beteiligte dieser Seite sendet selbst: „Ankündigung der Zuordnung des E/G zur Marktlokation“ an LF (Notiz "entspricht E/G") (Schritt 1).
Ziel
Der LF (im Nachfolgenden E/G genannt) ist der Marktlokation zugeordnet.
Andere Sichten des Prozesses
Derselbe Prozess, aus den Augen der anderen Beteiligten: dieselben Schritte, jeweils aus deren Sicht gelesen.
- Sicht LF — LF
Hinweise zu dieser Seite
Die Schritte sind die möglichen Nachrichten dieses Prozesses, keine Abfolge — die Quelle führt weder Bedingungen noch Alternativen. Das Kästchen am Schritt nennt links die eigene Sicht: ← empfängt sie, → sendet sie. Zugeklappte Schritte laufen zwischen anderen Marktpartnern.