Deaktivierung eines MaBiS-ZP für die monatliche Ausfallarbeitsüberführungszeitreihe (AAÜZ) zwischen NB und BKV (anfNB) — Sicht ANB
Der ANB deaktiviert den aktivierten MaBiS-ZP für eine AAÜZ und sendet die entsprechende Information an den BIKO, die vom BIKO angenommen bzw. abgelehnt wird. Der BIKO leitet die Deaktivierung eines MaBiS-ZP für eine AAÜZ nach Erhalt an den BKV (des anfNB) weiter, sofern er die Deaktivierung angenommen hat. Der BKV (des anfNB) kann den ANB über eine seines Erachtens fehlerhafte Deaktivierung informieren. Bei einer Fehlermeldung des BKV (des anfNB) klären ANB und BKV (des anfNB) wo der Fehler vorliegt und sorgen – falls nötig – für eine Korrektur des Fehlers.
Prozessablauf aus Sicht des NB (ANB)
Prozessschritte
Deaktivierung eines MABIS-ZP für die monatliche AAÜZ
NB (ANB) BIKOPrüfidentifikatoren
- 55212 — Deaktivierung ZP monatliche AAÜZ · AS4
Ablauf
Nachricht an BIKO · AS4
Schreibende Schnittstelle
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
POST /updateProcessData
Schreibt den bestehenden Vorgang im Backend fort, nachdem die Nachricht erstellt ist.
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
Antwort
NB (ANB) BIKOZ33Prüfidentifikatoren
- 55213 — Antwort auf Deaktivierung ZP · AS4
Ablauf
Nachricht von BIKO · AS4
Antwort nach Entscheidungsbaum
55213→ E_0079 · BIKO · MaBiS-ZP AAÜZ Deaktivierung prüfen
Aperak-Prüfungen
55213→Z33
Schreibende Schnittstelle
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
POST /updateProcessData
Schreibt den bestehenden Vorgang im Backend mit den Daten der eingegangenen Nachricht fort.
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
4 Weiterleitung der Deaktivierung
BIKO BKV (des anfNB)
Dieser Schritt läuft zwischen anderen Marktpartnern und ist für diese Sicht nicht relevant.
Prüfidentifikatoren
- 55214 — Weiterleitung Deaktivierung ZP · AS4
Entscheidungsbäume dieses Prozesses
| EBD | Name |
|---|---|
| E_0079 | MaBiS-ZP AAÜZ Deaktivierung prüfen |
Prozess-Informationen
Wortlaut der Lesefassung, Steckbrief Kap. 17.3.5.2.1, S. 271–272.
Vorbedingungen
- Der ANB hat keine Redispatch-Maßnahme im Netzgebiet, die der BKV (des anfNB) angefordert hat, allerdings ist noch ein MaBiS-ZP für die AAÜZ aktiviert.
Ergebnisse
- Der BIKO kann die Weiterleitung des deaktivierten MaBiS-ZP an den BKV (des anfNB) anstoßen.
Fehlerfall
Ergebnis im Fehlerfall
- Im Fehlerfall kann der BKV (des anfNB) den Clearingprozess mit dem ANB einleiten.
Weitere Anforderungen
Der MaBiS-ZP kann bis zu einer erneuten Aktivierung für die AAÜZ nach dem Deaktivierungszeitpunkt nicht mehr verwendet werden.
Erste Nachricht
Der Beteiligte dieser Seite sendet selbst: „Deaktivierung eines MABIS-ZP für die monatliche AAÜZ“ an BIKO (Schritt 1).
Ziel
- Der NB hat den MaBiS-ZP für die AAÜZ beim BIKO deaktiviert.
- Der BIKO hat die Deaktivierung des MaBiS-ZP für die AAÜZ zu dem BKV (des anfNB) weitergeleitet und der BKV (des anfNB) hat diese übernommen. Fehlerfälle konnten zwischen den BKV (des anfNB) und NB über ein Clearing geklärt werden.
Andere Sichten des Prozesses
Derselbe Prozess, aus den Augen der anderen Beteiligten: dieselben Schritte, jeweils aus deren Sicht gelesen.
- Sicht BIKO — BIKO
- Sicht BKV-ANFNB — Bilanzkreisverantwortlicher des anfordernden Netzbetreibers · Marktrolle BKV
Hinweise zu dieser Seite
Die Schritte sind die möglichen Nachrichten dieses Prozesses, keine Abfolge — die Quelle führt weder Bedingungen noch Alternativen. Das Kästchen am Schritt nennt links die eigene Sicht: ← empfängt sie, → sendet sie. Zugeklappte Schritte laufen zwischen anderen Marktpartnern. Die Nummern sind die der Quelle; wo eine fehlt, fehlt sie dort.
Welches Ereignis diese Schritte anstößt, benennt die Quelle noch nicht.
Betrifft: 1
Die Konnektortabelle führt für diese Schritte keinen Schreibaufruf. Abgeleitet aus dem Prozessverlauf: Die eigene Rolle war an diesem Prozess schon beteiligt, der Vorgang besteht also.
Betrifft: 2
Zu den Prüfidentifikatoren dieser Schritte liegt kein Testfall im Testbestand; der Knopf »Ausprobieren« der schreibenden Schnittstelle bietet deshalb keinen Rumpf an.