Neuanlage — Sicht LF
Ein LF meldet beim NB eine Zuordnung des LF zu einer Marktlokation bzw. Tranche an.
Prozessablauf aus Sicht des LF
Prozessschritte
Anmeldung einer Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
LF NBPrüfidentifikatoren
Ablauf
Prozessauslöser
START_LIEFERBEGINNDas Backend stößt diesen Schritt mit diesem Ereignis an.
Nachricht an NB · AS4
Schreibende Schnittstelle
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
POST /updateProcessData
Schreibt den bestehenden Vorgang im Backend fort, nachdem die Nachricht erstellt ist.
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
LF NBZ33Prüfidentifikatoren
Ablauf
Nachricht von NB · AS4
Antwort nach Entscheidungsbaum
55602,55603→ E_0608 · NB · Anmeldung einer Zuordnung
Aperak-Prüfungen
55602,55603→Z33— Aperak Prüfung: Ist referenzierte Nachricht bekannt ?
Schreibende Schnittstelle
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
POST /updateProcessData
Schreibt den bestehenden Vorgang im Backend mit den Daten der eingegangenen Nachricht fort.
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
Ablehnung der Anmeldung einer Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche
LF NBZ33Prüfidentifikatoren
Ablauf
Nachricht von NB · AS4
Antwort nach Entscheidungsbaum
55604,55605→ E_0608 · NB · Anmeldung einer Zuordnung
Aperak-Prüfungen
55604,55605→Z33— Aperak Prüfung: Ist referenzierte Nachricht bekannt ?
Schreibende Schnittstelle
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
POST /updateProcessData
Schreibt den bestehenden Vorgang im Backend mit den Daten der eingegangenen Nachricht fort.
- Vorgang fortgeschrieben — Prozessdaten aktualiseren
Entscheidungsbäume dieses Prozesses
| EBD | Name |
|---|---|
| E_0608 | Anmeldung einer Zuordnung |
Prozess-Informationen
Wortlaut der Lesefassung, Steckbrief Kap. 2.2.1, S. 25–27.
Vorbedingungen
- Im Fall einer verbrauchenden Marktlokation: Abschluss eines Energieliefervertrags zwischen LF und dem Letztverbraucher.
- Im Fall einer erzeugenden Marktlokation bzw. einer Tranche:
- Abschluss eines Stromabnahmevertrags zwischen LF und dem EZ. Es werden dabei zwei Geschäftsvorfälle betrachtet:
- Geschäftsvorfall A: Der LF wird einer Marktlokation vollständig zugeordnet.
- Geschäftsvorfall B: Der LF wird einer Tranche (entsprechend der gewünschten Tranchengröße) zugeordnet.
- Die Energie einer Marktlokation, die vollständig oder anteilig zur Veräußerungsform einer DV zugeordnet werden soll, ist mit einer viertelstündlichen Auflösung zu messen.
- Der Use-Case ist nicht durch das Unternehmen Netzbetreiber in seiner Rolle als LF zu starten.
- Abschluss eines Stromabnahmevertrags zwischen LF und dem EZ. Es werden dabei zwei Geschäftsvorfälle betrachtet:
- Es handelt sich um die erstmalige Inbetriebnahme einer Marktlokation (Neuanlage). Dies bedeutet
- im Fall einer verbrauchenden Marktlokation oder im Fall von Geschäftsvorfall A: Ein LF ist der neu angelegten Marktlokation noch nicht zugeordnet.
- im Fall von Geschäftsvorfall B: Eine 100% LF-Zuordnung zu der neu angelegten Marktlokation wurde noch nicht hergestellt.
- Eine Zuordnungsermächtigung nach den Prozessen der MaBiS für den vom LF genutzten BK liegt beim NB vor.
Ergebnisse
- Im Fall einer verbrauchenden Marktlokation: Der NB führt die Use-Cases „Abrechnungsdaten Netznutzungsabrechnung“ und „Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung“ aus.
- Im Fall einer erzeugenden Marktlokation bzw. einer Tranche: Der NB führt den Use-Case „Abrechnungsdaten Bilanzkreisabrechnung“ aus.
- Der NB führt den Use-Case „Stammdatenänderung“ (hier: SD „Stammdatenänderung vom NB (verantwortlich) ausgehend“) (GPKE Teil 4) durch.
- Der NB versendet die Berechnungsformel an den LF.
- Der NB führt den Use-Case „Einrichtung der Konfigurationen aufgrund einer Zuordnung eines LF zu einer Marktlokation bzw. Tranche“ (GPKE Teil 3) aus.
- Im Fall einer Tranche: Etwa entstehende Zuordnungslücken werden vom NB im Rahmen des Use-Cases „Herstellung einer 100% LF-Zuordnung zu einer erzeugenden Marktlokation“ geschlossen.
- Der LF führt den Use-Case „Stammdatenänderung“ (hier: SD „Stammdatenänderung vom LF (verantwortlich) ausgehend“) (GPKE Teil 4) durch.
Fehlerfall
Ergebnis im Fehlerfall
- Der LF wurde der Marktlokation bzw. Tranche nicht zugeordnet.
- Bei nicht-Identifikation der Marktlokation: Der LF geht mit dem Letztverbraucher bzw. EZ in ein bilaterales Clearing.
- Der LF startet bei Bedarf den Use-Case „Neuanlage“ erneut oder
- der LF startet bei Bedarf den Use-Case „Lieferbeginn“, sofern dem LF in der Ablehnung mitgeteilt wurde, dass
- im Fall einer verbrauchenden Marktlokation oder im Fall von Geschäftsvorfall A bereits ein LF der Marktlokation zugeordnet ist.
- im Fall von Geschäftsvorfall B bereits eine 100% LF-Zuordnung zur Marktlokation hergestellt wurde.
- Im Fall einer verbrauchenden Marktlokation: Der NB führt ggf. den Use-Case „Beginn der Ersatz-/Grundversorgung“ aus.
- Im Fall einer erzeugenden Marktlokation bzw. einer Tranche: Der NB führt ggf. den Use-Case „Herstellung einer 100% LF-Zuordnung zu einer erzeugenden Marktlokation“ aus.
Fehlerfälle
- Es handelt sich nicht um eine erstmalige Inbetriebnahme einer Marktlokation (Neuanlage). Dies bedeutet
- im Fall einer verbrauchenden Marktlokation oder im Fall von Geschäftsvorfall A: Ein LF (dies schließt einen E/G mit ein) ist der Marktlokation bereits zugeordnet.
- im Fall von Geschäftsvorfall B: Eine 100% LF-Zuordnung zur Marktlokation wurde bereits hergestellt (wobei ein LF auch das Unternehmen Netzbetreiber in seiner Rolle als LF sein kann).
- Die Marktlokation kann nicht oder nicht eindeutig durch den NB identifiziert werden.
- Im Fall einer erzeugenden Marktlokation bzw. einer Tranche:
- Die Energie einer Marktlokation, die vollständig oder anteilig zur Veräußerungsform einer DV zugeordnet werden soll, ist nicht mit einer viertelstündlichen Auflösung messbar.
- Der Use-Case wird durch das Unternehmen Netzbetreiber in seiner Rolle als LF gestartet.
- Eine Zuordnungsermächtigung nach den Prozessen der MaBiS für den vom LF genutzten BK liegt beim NB nicht vor.
Weitere Anforderungen
- Hinweis: Sofern die zum Zuordnungsbeginn vorhandene Gerätetechnik die Anmeldung nicht ermöglicht, ist eine entsprechende Änderung der Gerätetechnik durch den LF bzw. Letztverbraucher bzw. EZ beim MSB zu veranlassen. Der LF kann die Änderung der Gerätetechnik über den WiM-Use-Case zur Messlokationsänderung (WiM Teil 1) beauftragen.
- Hinweis: Im Fall einer erzeugenden Marktlokation bzw. einer Tranche: Das Formular nach Anlage 4 zum Beschluss BK6-16-200 kann für Clearingfälle weiterhin verwendet werden.
Erste Nachricht
Der Beteiligte dieser Seite sendet selbst: „Anmeldung einer Zuordnung des LF zur Marktlokation bzw. Tranche“ an NB (Schritt 1).
Ziel
Der LF ist der Marktlokation bzw. Tranche zum Inbetriebnahmedatum der Marktlokation zugeordnet.
Andere Sichten des Prozesses
Derselbe Prozess, aus den Augen der anderen Beteiligten: dieselben Schritte, jeweils aus deren Sicht gelesen.
- Sicht NB — NB
Hinweise zu dieser Seite
Die Schritte sind die möglichen Nachrichten dieses Prozesses, keine Abfolge — die Quelle führt weder Bedingungen noch Alternativen. Das Kästchen am Schritt nennt links die eigene Sicht: ← empfängt sie, → sendet sie. Zugeklappte Schritte laufen zwischen anderen Marktpartnern.