NB (69)
E_0622 — Prüfen, ob Anmeldung direkt ablehnbar
Prüfen, ob Anmeldung direkt ablehnbar
| Merkmal | Wert |
|---|---|
| Bezeichnung | Prüfen, ob Anmeldung direkt ablehnbar |
| Marktrolle | NB |
| Festlegung / Kapitel | GPKE |
| Abschnitt | 6.6.1: AD: Lieferbeginn |
| Prüfidentifikatoren | geprüft wird: 55001 · Antwort: 55003 |
| Prüfidentifikatoren | geprüft wird: 55077 · Antwort: 55080 |
| EBD-Version | 4.2 |
| Stand | 2026-06-23 |
Entscheidungsbaum
| Schritt | Prüfung | Ergebnis | Code | Hinweis |
|---|---|---|---|---|
| 10 | Wurde der Anwendungsfall für eine verbrauchende Marktlokation oder ruhende Marktlokation verwendet? | ja | → Schritt 15 | — |
| — | — | nein | → Schritt 220 | — |
| 15 | Wurde die Vorlauffrist eingehalten? | nein | A07 | Cluster: Ablehnung Vorlauffrist wurde nicht eingehalten |
| — | — | ja | → Schritt 16 | — |
| 16 | Ist in dem Anwendungsfall in der Ergänzung zum Transaktionsgrund „Ruhende Marktlokation“ angegeben? | nein | → Schritt 30 | — |
| — | — | ja | → Schritt 18 | — |
| 18 | Handelt es sich bei der „ruhenden Marktlokation“ (SG5 LOC+Z22) im System des Empfängers um eine verbrauchende Marktlokation? | nein | A09 | Cluster: Ablehnung Bei der angemeldeten ruhenden Marktlokation handelt es sich nicht um eine verbrauchende Marktlokation |
| — | — | ja | → Schritt 19 | — |
| 19 | Soll die angegebene Marktlokation zu einer Neubildung einer Kundenanlage führen (Produktcode: 9991 00000 276 9, Code der Produkteigenschaft: 9991 00000 293 3 oder 9991 00000 321 2)? | ja | → Schritt 20 | Hinweis: In diesem Fall beabsichtigt der LF eine Neubildung einer Kundenanlage, in der die angegebene Marktlokation integriert werden soll. |
| — | — | nein | → Schritt 25 | Hinweis: In diesem Fall beabsichtigt der LF eine Integration einer Marktlokation in eine bestehende Marktlokation „Abbildung von § 20 Abs. 1d EnWG bzw. § 10c EEG“ |
| 20 | Handelt es sich bei der zu bildenden Kundenanlage um eine Kundenanlage gem. § 20 Abs. 1d EnWG bzw. § 10c EEG, deren Energiemengen mittels einem virtuellen Summenzähler rechnerisch ermittelt werden? | ja | → Schritt 22 | — |
| — | — | nein | → Schritt 30 | — |
| 22 | Ist die „ruhende Marktlokation“ (SG5 LOC+Z22) messtechnisch mittels iMS erfasst (Messtechnische Einordung der Marktlokation = iMS)? | nein | A47 | Cluster: Ablehnung Die genannte Marktlokation entspricht nicht den Anforderungen, da Messtechnische Einordung nicht iMS. |
| — | — | ja | → Schritt 30 | — |
| 25 | Handelt es sich bei der im Anwendungsfall genannten Marktlokation (im SG5 LOC+Z16) um eine Marktlokation „Kundenanlage“ (§ 20 Abs. 1d EnWG bzw. § 10 c EEG)? | nein | A08 | Cluster: Ablehnung Bei der in der Anmeldung genannten Marktlokation (im SG5 LOC+Z16) handelt es sich nicht um eine „Kundenanlage“. Somit kann die zu integrierende Marktlokation (im SG5 LOC+Z22) nicht der Marktlokation „Kundenanlage“ (im SG5 LOC+Z16) zugeordnet werden. |
| — | — | ja | → Schritt 26 | — |
| 26 | Befindet sich die „ruhende Marktlokation (SG5 LOC+Z22) hinter der (den) gleichen Netzlokation(en) wie die Marktlokation der Kundenanlage (SG5 LOC+Z16)? | nein | A37 | Cluster: Ablehnung Die zu integrierende Marktlokation befindet sich nicht hinter der /den gleichen Netzlokation(en) liegen, wie die Marktlokation der „Kundenanlage“ („Abbildung von § 20 Abs. 1d EnWG bzw. § 10c EEG“). |
| — | — | ja | → Schritt 27 | — |
| 27 | Handelt es sich bei der bestehenden Kundenanlage (SG5 LOC+Z16) um eine „Kundenanlage“ (§ 20 Abs. 1d EnWG bzw. § 10 c EEG), deren Energiemengen mittels einem virtuellen Summenzähler rechnerisch ermittelt werden? | ja | → Schritt 28 | — |
| — | — | nein | → Schritt 30 | — |
| 28 | Ist die „ruhende Marktlokation“ (SG5 LOC+Z22) messtechnisch mittels iMS erfasst (Messtechnische Einordung der Marktlokation = iMS)? | nein | A46 | Cluster: Ablehnung Die zu integrierende Marktlokation entspricht nicht den Anforderungen, da Messtechnische Einordung nicht iMS. |
| — | — | ja | → Schritt 30 | — |
| 30 | Nimmt die Marktlokation zum Anmeldedatum an der Marktkommunikation teil? Hinweis: Marktlokationen, die nicht an der Marktkommunikation teilnehmen, sind Marktlokationen, die stillgelegt sind bzw. Marktlokationen, die dem "Modell 2 zur ladevorgangscharfen bilanziellen Energiemengenzuordnungsmöglichkeit" zugeordnet sind. | nein | A02 | Cluster: Ablehnung Marktlokation, die über Marktlokations-ID identifiziert wurde, nimmt nicht an der Marktkommunikation teil. |
| — | — | ja | → Schritt 50 | — |
| 50 | Handelt es sich um eine Anmeldung für eine Neuanlage? Hinweis: Dies sind Marktlokationen, bei denen der NB den Identifikator schon vergeben hat, deren Inbetriebnahme aber noch in der Zukunft liegt. (somit ein Lieferbeginn noch nicht feststeht). | ja | A04 | Cluster: Ablehnung Falscher Prozess |
| — | — | nein | → Schritt 60 | — |
| 60 | Sind alle zwingend notwendigen Anforderungen des LF erfüllt? Hinweis: Insbesondere die notwendige Zuordnungsermächtigung (Bilanzkreis/Bilanzierungsverfahren) ist vorhanden | nein | A05 | Cluster: Ablehnung Anforderungen können nicht erfüllt werden Hinweis: die Abweichungen sind zu benennen |
| — | — | ja | → Schritt 70 | — |
| 70 | Liegt für diese Marktlokation bereits eine gerade in Arbeit befindliche und noch nicht beantwortete Anmeldung vor? | ja | A06 | Cluster: Ablehnung Andere Anmeldung in Bearbeitung. Hinweis: Der Zuordnungsbeginn der derzeit in Bearbeitung befindlichen Anmeldung und der Zeitpunkt, ab welchem der NB wieder Anmeldungen für diese Marktlokation entgegennimmt werden übermittelt. |
| — | — | nein | Ende | EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich |
| 220 | Handelt es sich um einen „Einzug in Neuanlage“? Hinweis: Dies sind Marktlokationen, bei denen der NB den Identifikator schon vergeben hat, deren Inbetriebnahme aber noch in der Zukunft liegt (somit ein Lieferbeginn noch nicht feststeht). | ja | A21 | Cluster: Ablehnung Falscher Prozess |
| — | — | nein | → Schritt 250 | — |
| 250 | Liegt an allen Messeinrichtungen, welche für die Energiemengenermittlung der Marktlokation notwendig sind, die Messtechnik für eine viertelstündliche Messung vor? Hinweis: Wenn die Konfiguration für eine viertelstündliche Auflösung noch nicht vorhanden ist, so erfolgt diese Konfiguration über den UC „Einrichtung der Konfigurationen aufgrund einer Zuordnung eines LF zu einer Marktlokation bzw. Tranche“, welcher aus diesem UC (Lieferbeginn) aufgerufen wird, sofern das entsprechende Produkt vom LF im SD-Schritt 1 bestellt wurde. | nein | A24 | Cluster: Ablehnung Es liegt nicht an allen Messeinrichtungen, welche für die Energiemengenermittlung der Marktlokation notwendig sind, die Messtechnik für eine viertelstündliche Messung vor. |
| — | — | ja | → Schritt 260 | — |
| 260 | Sind alle zwingend notwendigen Anforderungen des LF erfüllt? Hinweis: Insbesondere die notwendige Zuordnungsermächtigung (Bilanzkreis/Bilanzierungsverfahren) ist vorhanden | nein | A25 | Cluster: Ablehnung Anforderungen können nicht erfüllt werden Hinweis: die Abweichungen sind zu benennen |
| — | — | ja | → Schritt 270 | — |
| 270 | Liegt für diese Marktlokation bereits eine gerade in Arbeit befindliche und noch nicht beantwortete Anmeldung vor? | ja | A45 | Cluster: Ablehnung Andere Anmeldung in Bearbeitung. Hinweis: Der Zuordnungsbeginn der derzeit in Bearbeitung befindlichen Anmeldung und der Zeitpunkt, ab welchem der NB wieder Anmeldungen für diese Marktlokation entgegennimmt. |
| — | — | nein | → Schritt 300 | — |
| 300 | Handelt es sich um Geschäftsvorfall 1? | ja | → Schritt 400 | — |
| — | — | nein | → Schritt 310 | — |
| 310 | Handelt es sich um Geschäftsvorfall 2? | ja | → Schritt 600 | — |
| — | — | nein | → Schritt 800 | — |
| 400 | Verändert sich die im Geschäftsvorfall angegebene Veräußerungsform zum Tag des gewünschten Zuordnungsbeginns (Veräußerungsformwechsel)? | ja | → Schritt 410 | — |
| — | — | nein | → Schritt 405 | — |
| 405 | Handelt es sich um eine „Nicht-EEG-/- KWKG“-Marktlokation? | ja | → Schritt 406 | — |
| — | — | nein | → Schritt 410 | — |
| 406 | Ist der Übertragungstag spätestens der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsbeginn? | ja | Ende | EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich |
| — | — | nein | A34 | Cluster: Ablehnung Die Vorlauffrist für eine „Nicht-EEG-/ - KWKG“- Marktlokation wurde nicht eingehalten. |
| 410 | Ist das angegebene Datum „Lieferbeginn“ der 1. eines Kalendermonats, 00:00 Uhr? | ja | → Schritt 420 | — |
| — | — | nein | A27 | Cluster: Ablehnung Vorgaben EEG nicht eingehalten. |
| 420 | Handelt es sich um einen verkürzten Wechsel? Hinweis: Vorgabe nach EEG: 5 WT vor Zuordnungsbeginn | ja | → Schritt 440 | — |
| — | — | nein | → Schritt 430 | — |
| 430 | Ist die Vorlauffrist von einem Monat eingehalten? | ja | Ende | EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich |
| — | — | nein | A28 | Cluster: Ablehnung Die Vorlauffrist für EEG-/KWKG-Marktlokationen im Geschäftsvorfall 1 wurden nicht eingehalten (Fristüberschreitung). |
| 440 | Ist die Vorlauffrist eingehalten? (Eingang spätestens 5 WT vor Zuordnungsbeginn) | ja | Ende | EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich |
| — | — | nein | A29 | Cluster: Ablehnung Die verkürzte Vorlauffrist für EEG-/KWKG- Marktlokationen im Geschäftsvorfall 1 wurden nicht eingehalten (Fristüberschreitung). |
| 600 | Verändert sich die im Geschäftsvorfall angegebene Veräußerungsform zum Tag des gewünschten Zuordnungsbeginns (Veräußerungsformwechsel)? | ja | → Schritt 620 | — |
| — | — | nein | → Schritt 605 | — |
| 605 | Handelt es sich um eine „Nicht-EEG-/-KWKG“-Marktlokation? | ja | → Schritt 610 | — |
| — | — | nein | → Schritt 620 | — |
| 610 | Ist der Übertragungstag spätestens der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsbeginn? | ja | Ende | EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich |
| — | — | nein | A30 | Cluster: Ablehnung Die Vorlauffrist für eine „Nicht-EEG-/-KWKG“- Marktlokation im Geschäftsvorfall 2 wurde nicht eingehalten (Fristüberschreitung). |
| 620 | Ist das angegebene Datum „Lieferbeginn“ der 1. eines Kalendermonats 00:00 Uhr? | nein | A31 | Cluster: Ablehnung Das Lieferbeginn darf nur der 1. eines Kalendermonats 00:00 Uhr sein |
| — | — | ja | → Schritt 630 | — |
| 630 | Ist die Vorlauffrist eingehalten? | ja | Ende | EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich |
| — | — | nein | A32 | Cluster: Ablehnung Die Vorlauffrist für EEG-/KWKG-Marktlokationen im Geschäftsvorfall 2 wurden nicht eingehalten (Fristüberschreitung). |
| 800 | Ist das angegebene Datum „Lieferbeginn“ der 1. eines Kalendermonats 00:00 Uhr? | nein | → Schritt 805 | — |
| — | — | ja | → Schritt 810 | — |
| 805 | Handelt es sich um eine „Nicht-EEG-/-KWKG“-Marktlokation? | ja | → Schritt 806 | — |
| — | — | nein | → Schritt 810 | — |
| 806 | Ist der Übertragungstag spätestens der Tag vor dem letzten WT vor dem Zuordnungsbeginn? | ja | Ende | EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich |
| — | — | nein | A35 | Cluster: Ablehnung Die Vorlauffrist für eine „Nicht-EEG-/-KWKG“- Marktlokation wurde nicht eingehalten. |
| 810 | Ist die Vorlauffrist von einem Monat eingehalten? | nein | A44 | Cluster: Ablehnung Fristüberschreitung |
| — | — | ja | → Schritt 830 | — |
| 830 | Ist der angegebene Prozentsatz an der Marktlokation noch frei? | nein | Ende | EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich Hinweis: Anfrage zur Beendigung der Zuordnung muss zwingend an alle LFA und an den Anmeldenden versendet werden! |
| — | — | ja | Ende | EBD E_0621_Prüfen, ob Anfrage zur Beendigung der Zuordnung erforderlich |
Ergebniscodes
| Ergebniscode | Cluster | Bedeutung |
|---|---|---|
A07 | Ablehnung | Vorlauffrist wurde nicht eingehalten |
A09 | Ablehnung | Bei der angemeldeten ruhenden Marktlokation handelt es sich nicht um eine verbrauchende Marktlokation |
A47 | Ablehnung | Die genannte Marktlokation entspricht nicht den Anforderungen, da Messtechnische Einordung nicht iMS. |
A08 | Ablehnung | Bei der in der Anmeldung genannten Marktlokation (im SG5 LOC+Z16) handelt es sich nicht um eine „Kundenanlage“. Somit kann die zu integrierende Marktlokation (im SG5 LOC+Z22) nicht der Marktlokation „Kundenanlage“ (im SG5 LOC+Z16) zugeordnet werden. |
A37 | Ablehnung | Die zu integrierende Marktlokation befindet sich nicht hinter der /den gleichen Netzlokation(en) liegen, wie die Marktlokation der „Kundenanlage“ („Abbildung von § 20 Abs. 1d EnWG bzw. § 10c EEG“). |
A46 | Ablehnung | Die zu integrierende Marktlokation entspricht nicht den Anforderungen, da Messtechnische Einordung nicht iMS. |
A02 | Ablehnung | Marktlokation, die über Marktlokations-ID identifiziert wurde, nimmt nicht an der Marktkommunikation teil. |
A04 | Ablehnung | Falscher Prozess |
A05 | Ablehnung | Anforderungen können nicht erfüllt werden Hinweis: die Abweichungen sind zu benennen |
A06 | Ablehnung | Andere Anmeldung in Bearbeitung. Hinweis: Der Zuordnungsbeginn der derzeit in Bearbeitung befindlichen Anmeldung und der Zeitpunkt, ab welchem der NB wieder Anmeldungen für diese Marktlokation entgegennimmt werden übermittelt. |
A21 | Ablehnung | Falscher Prozess |
A24 | Ablehnung | Es liegt nicht an allen Messeinrichtungen, welche für die Energiemengenermittlung der Marktlokation notwendig sind, die Messtechnik für eine viertelstündliche Messung vor. |
A25 | Ablehnung | Anforderungen können nicht erfüllt werden Hinweis: die Abweichungen sind zu benennen |
A45 | Ablehnung | Andere Anmeldung in Bearbeitung. Hinweis: Der Zuordnungsbeginn der derzeit in Bearbeitung befindlichen Anmeldung und der Zeitpunkt, ab welchem der NB wieder Anmeldungen für diese Marktlokation entgegennimmt. |
A34 | Ablehnung | Die Vorlauffrist für eine „Nicht-EEG-/ - KWKG“- Marktlokation wurde nicht eingehalten. |
A27 | Ablehnung | Vorgaben EEG nicht eingehalten. |
A28 | Ablehnung | Die Vorlauffrist für EEG-/KWKG-Marktlokationen im Geschäftsvorfall 1 wurden nicht eingehalten (Fristüberschreitung). |
A29 | Ablehnung | Die verkürzte Vorlauffrist für EEG-/KWKG- Marktlokationen im Geschäftsvorfall 1 wurden nicht eingehalten (Fristüberschreitung). |
A30 | Ablehnung | Die Vorlauffrist für eine „Nicht-EEG-/-KWKG“- Marktlokation im Geschäftsvorfall 2 wurde nicht eingehalten (Fristüberschreitung). |
A31 | Ablehnung | Das Lieferbeginn darf nur der 1. eines Kalendermonats 00:00 Uhr sein |
A32 | Ablehnung | Die Vorlauffrist für EEG-/KWKG-Marktlokationen im Geschäftsvorfall 2 wurden nicht eingehalten (Fristüberschreitung). |
A35 | Ablehnung | Die Vorlauffrist für eine „Nicht-EEG-/-KWKG“- Marktlokation wurde nicht eingehalten. |
A44 | Ablehnung | Fristüberschreitung |
Hinweise zu dieser Seite
Rolle der Nummern: »Antwort« sind die Prüfidentifikatoren, die diesen Baum in der Spalte ebd_code der Prüfidentifikatoren-Tabelle führen (knowledge-collection · FV 202604); »geprüft wird« ist die Differenzmenge dazu aus dem Rückweg der Prozessschritte.
Konsistent mit dem generierten Prozess
Alle 23 Ergebniscodes des Entscheidungsbaums sind im generierten Prozess E_0622.bpmn enthalten.